Die Regelung ist in den Departementsverordnungen zu bestätigen
Bezüglich des Lachses und der Meerforelle (Anders als die Bachforelle)
Obligatorisch: Interföderale oder Departements-Angelkarte + Zugvogelmarke + Lachsring + Fangbuch, das sofort nach dem Fang ausgefüllt werden muss.
- Ob No-Kill oder mit Entnahme, Sie brauchen alle diese Elemente, um nicht gebührenpflichtig zu werden.
Der Lachsfang wird eingestellt, wenn die TAC (Quote) erreicht ist. Jeder Fluss hat eine andere TAC. Wenn also die TAC erreicht ist, hat der Angler die Möglichkeit, in einem anderen Fluss zu fischen, in dem die TAC noch nicht erreicht ist, wobei die Regelung von 2 Frühlingslachsen/Angler eingehalten werden muss.
Doch 2 weitere Informationen sind wichtig zu wissen:
- Die Regelung von 2 Frühlingslachsen/Fischer ist nur eine regionale Regelung
- Der Wanderfischring ist national
Um den Status der Fänge im Zusammenhang mit der TAC zu erfahren, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Konsultieren der Verwahrer des Zugvogelrings
- Wenn der Angler im Besitz eines Zugvogelrings ist, kann er sich unter https:declarationpeche.de um Zugang zu dieser Information zu erhalten.