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Manoir de Lan Kerellec

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Alexandre Lamoureux

Kurtaxe 2026

Gültige Kurtaxensätze für das Jahr 2026 in 56 Gemeinden* der Lannion-Trégor Communauté. Mit Beschluss vom 26. September 2017 hat der Gemeinderat der Lannion-Trégor-Gemeinschaft die Kurtaxe mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eingeführt. Diese Abgabe wird vom 1. Januar bis zum 31. Dezember von den Beherbergungsbetrieben im Auftrag der Lannion-Trégor Communauté von allen Touristen erhoben, die mindestens eine Übernachtung gegen Entgelt auf dem Gebiet verbringen. Sie wird pro Nacht und pro Person ab 18 Jahren nach tatsächlichem Aufenthalt berechnet. Mit Beschluss vom 24.06.2024 hat der Departementsrat eine Zusatzabgabe in Höhe von 10 % auf die Kurtaxe mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eingeführt.

* Mit Ausnahme der Gemeinde Perros-Guirec, die als „klassifizierter Tourismusort“ ausgewiesen ist und über ein eigenes Fremdenverkehrsamt verfügt.

Gültige Preise für 2026

Der Beschluss vom 25. Juni 2024 legt folgende Tarife fest
Art der UnterkunftPreise „
“ Lannion-Trégor
Gemeinschaft
in €/Nacht/Person

-Tarife Zusätzliche Departement-Kurtaxe „
“ in €/Nacht/Person
Gesamt
in €/Nacht/Person
Luxushotels4,00 €0,40 €4,40 €
5-Sterne-Touristenhotels, 5-Sterne-Touristenresidenzen, 5-Sterne-Ferienwohnungen3,10 €0,31 €3,41 €
4-Sterne-Touristenhotels, 4-Sterne-Touristenresidenzen, 4-Sterne-Ferienwohnungen2,30 €0,23 €2,53 €
3-Sterne-Touristenhotels, 3-Sterne-Touristenresidenzen, 3-Sterne-Ferienwohnungen1,50 €0,15 €1,65 €
2-Sterne-Touristenhotels, 2-Sterne-Touristenresidenzen, 2-Sterne-Ferienwohnungen, 4- und 5-Sterne-Ferienanlagen1,00 €0,10 €1,10 €
1-Sterne-Touristenhotels, 1-Sterne-Touristenresidenzen, 1-Sterne-Ferienwohnungen, 1-, 2- und 3-Sterne-Feriendörfer, Gästezimmer0,80 €0,08 €0,88 €
Campingplätze und Wohnwagenstellplätze der Kategorien 3, 4 und 5 Sterne sowie alle anderen Freiluftunterkünfte mit gleichwertigen Merkmalen, Stellplätze auf Wohnmobilstellplätzen und Touristenparkplätzen pro 24-Stunden-Zeitraum0,60 €0,06 €0,66 €
Campingplätze und Wohnwagenstellplätze der Kategorien 1 und 2 sowie alle anderen Freiluftunterkünfte mit gleichwertigen Merkmalen, Yachthäfen0,20 €0,02 €0,22 €
Unterkünfte, deren Einstufung noch aussteht oder die keine Einstufung haben, mit Ausnahme von Unterkünften im Freien5 %
(begrenzt auf 4 €)
Zuschlag von 10 %
(begrenzt auf 4,40 €)

Das Allgemeine Gesetz über die Gebietskörperschaften (C.G.C.T.) legt je nach Unterkunftskategorie Tarifspannen fest.
Diese Tarife können jährlich gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Haushaltsgesetzentwurfs angepasst werden.

Die in Art. L2333-31 des CGCT vorgesehenen Befreiungen gegen Vorlage eines Nachweises sind:
  • Minderjährige (unter 18 Jahren)
  • Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, die im Gebiet der Lannion-Trégor Communauté beschäftigt sind
  • Personen, die im Gebiet eine Notunterkunft oder eine vorübergehende Unterbringung in Anspruch nehmen.

Kontakt und Informationen

Technischer Support 3D Ouest 
Montag bis Freitag 8:30–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr
Tel. 02 56 66 20 05 (ohne Zusatzkosten)
[email protected]

Kurtaxestelle der Gemeinschaft Lannion-Trégor 
Tel. 07 50 69 83 16
[email protected]

Nicht klassifizierte Unterkünfte

Berechnung der Kurtaxe

Berechnungsweise

Das Nachtragshaushaltsgesetz 2017 hat die Berechnungsmodalitäten für die Kurtaxe geändert, die seit Januar 2019 für nicht klassifizierte Unterkünfte gilt. Die Kurtaxe, die für alle Unterkünfte gilt, die nicht mit Sternen klassifiziert sind – mit Ausnahme von Unterkünften im Freien und Gästezimmern –, wird nun nach einem Satz berechnet, der durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt wurde. Es gilt ein Satz von 5 % des Übernachtungspreises pro Person, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4 € pro Erwachsenem und Übernachtung. Zu diesem Betrag kommt ein Anteil des Departements in Höhe von 10 % hinzu.

Berechnung der Kurtaxe:

1/ 5 % des Übernachtungspreises, multipliziert mit der Gesamtzahl der Personen
2/ zu multiplizieren mit der Anzahl der Erwachsenen und Übernachtungen (kommunaler Anteil)
3/ 10 % des Anteils des Départements zum Betrag der Gemeindesteuer hinzurechnen (Obergrenze 4,40 €)